Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Angebot und Abschluss
1.) Sämtliche – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und gelten bei Erteilung des Auftrags als vom Kunden angenommen.
2.) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wurde.
3.) Zusätzliche Angebote und mündliche Zusagen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
4.) Von uns hergestellte Druck- und Ausführungsunterlagen sind vom Kunden bezüglich aller für die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen. Der Kunde hat die Unterlagen zum Zeichen seiner Einwilligung unterschrieben zurückzusenden. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese von dem Kunden deutlich kenntlich gemacht werden.
5.) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 2 Lieferung/Versand
1.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten Preise für „ab Werk“, bzw. „ab Lager“. Die Frachtkosten trägt der Kunde.
2.) Liefertermine- und Fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen hat der Kunde eine Nachfrist bis zu 2 Wochen zu bewilligen.
3.) Termingerecht fertig gestellte Ware ist unverzüglich abzunehmen, andernfalls erfolgt eine Lagerung oder Versendung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
4.) Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretenden Umstände wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadensersatz. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
5.) Bei Unmöglichkeit der Lieferung können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
6.) Erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand, geht die Gefahr, auch bei Teillieferungen, mit der Absendung ab Lager oder Werk auf den Kunden über.
7.) Erfolgt die Lieferung auf Paletten, hat der Kunde Zug um Zug die gleiche Zahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben. Nicht getauschte Paletten dürfen wir zu einem aktuellen Tagespreis pro Palette zzgl. MwSt. berechnen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1.) Zahlungen sind sofort fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Zahlungsbetrag zu unserer Verfügung steht.
2.) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen.
3.) Tritt nach Bestätigung des Auftrags eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs ein, so können wir nach unserer Wahl Lieferung Zug um Zug, Stellung einer Sicherheit verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Aufrechnungsverbot
Gegenüber Ansprüchen aus dem Vertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen, ist eine Aufrechnung oder Zurückbehalt nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht.
§ 5 Maße und Mengen
1.) Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen, die durch die Eigenart der Wellpappe und deren Verarbeitung eintreten, können nicht zum Anlass einer Beanstandung gemacht werden.
2.) Die Angaben der Maße erfolgen in der Reihenfolge Länge/Breite/Höhe und sind stets das Innenmaß in mm.
3.) Als geringfügige Abweichungen gelten Maßtoleranzen 1 %, mindestens aber 3 mm.
4.) Wir behalten uns vor, nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten:
bis zu 500 Stück 20 %
über 500 Stück 10 %.
Bei Teillieferungen können wir den Spielraum nach unserem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen.
§ 6 Gewichts- und Farbabweichungen
1.) Gewichtsabweichungen von 5 %, die durch die Toleranz in den
qm-Gewichten der Papiererzeugung begründet sind, gelten als
handelsüblich. Auch können nach unserer Wahl als qualitätsgleich
Halbzellulose- durch Wellenstoffpapiere mit höherem
Einsatzgewicht ersetzt werden.
2.) Für Abweichungen in der Papierfarbe, Leimung, Glätte und Reinheit sowie der Druckfarbe und des Verschlusses haften wir nur dann, wenn sie für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen unzumutbar sind. Die Verarbeitung der Well- und Vollpappeverpackungen wird branchenüblich durchgeführt: je nach Gegebenheiten mit laschengeklebter, streifengeklebter oder gehefteter Fabrikkante.
3.) Wir haben das Recht, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen und/oder unsere Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften auf Lieferungen aller Art anzubringen.
§ 7 Mängel/Haftung
1.) Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Beanstandungen sind sofort anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen.
2.) Versteckte Mängel sind innerhalb von 6 Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Falle erlischt das Rügerecht 1 Jahr nach Eintreffen der Ware
3.) Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.
4.) Der Kunde ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz –soweit es sich nicht um Körperschäden handelt besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadensersatz ist insoweit auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für geringfügige Fehler, die die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Kunde nur einen Anspruch auf angemessenen Preisnachlass, es sei denn, es handelt sich um einen Endverbraucher.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.) Das Eigentum an der gesamten Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung, der Kaufpreisforderung unser Eigentum.
2.) Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung an Dritte zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.
3.) Der Kunde tritt uns bereits jetzt seine aus dem Wiederverkauf resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
4.) Auf Verlangen des Kunden verpflichten wir uns, Sicherheiten von mehr als 120 % der Forderung freizugeben.
5.) Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverschlechterung können wir die Ware herausverlangen.
6.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 9 Urheberrechte
1.) Die Nutzung bei uns entstehender Urheberrechte steht uns ausschließlich zu. Der Kunde ist nicht berechtigt von uns gefertigte Entwürfe, Skizzen, Druckvorlagen, Werkzeuge und sonstige Ausführungsunterlagen ohne unsere Einwilligung zu vervielfältigen oder zur Vervielfältigung zu nutzen oder in sonstiger Weise diese zu verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde.
2.) Werkzeuge und Klischees, die wir hergestellt haben, werden zwei Jahre lang aufbewahrt. Anschließend werden sie entsorgt, soweit kein Folgeauftrag erteilt wurde.
3.) Zur Überprüfung etwaiger Schutzrechte Dritter sind wir nicht verpflichtet. Im Verletzungsfall muss uns der Kunde von etwaigen Forderungen Dritter freihalten.
$ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Oldesloe. Gerichtsstand ist für beide Teile Ahrensburg, soweit der Kunde nicht Endverbraucher ist